01.09.2022
ACHTUNG – Poolheizverbot!
Seit dem 1. September 2022 gilt das neue Energiespargesetz in Deutschland. Dies beinhaltet neben vielen anderen Punkten auch die Einsparung von Energie im Badebetrieb. Deshalb darf ab dem 1. September 2022 bis einschliesslich dem 28. Februar 2023 kein Privatpool, sowohl Indoor als auch Outdoor, mehr mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz beheizt werden. Dies gilt auch für Whirlpools und SwimSpas. Ausnahmen gibt es allerdings für therapeutische Anwendungen.
Sie möchten trotzdem nicht auf das Badeerlebnis mit „warmen“ Wasser verzichten? Dann bestellen Sie noch heute eine BAC-Poolabdeckung. Diese speichert die Wärme im Becken, verhindert die Verdunstung von Wasser und kann durch eine Solar-Ausführung einen natürlichen Heizeffekt für Ihr Becken herstellen.
Wir bieten hierfür verschiedene Abdeckungen mit unterschiedlichen Funktionen und Energieersparnissen an.
- Rollschutz
Deckt Ihr Becken komplett ab, weshalb die Wärme besser gespeichert werden kann. Die Luftschicht zwischen Abdeckung und Wasser dient zusätzlich als Dämmung. - Isola
Die schwimmende Isolierfolie bietet die optimalen Bedingungen für die Wärmespeicherung. Die Isola besteht aus drei Schichten, wodurch die Wärme optimal gespeichert werden kann. - Rollladen
Unser Rollladen speichert durch seine Luftkammern ebenfalls die Wärme im Becken. Wer sich für eine Solar-Ausführung entschieden hat oder entscheidet, hat den Vorteil noch zusätzlich durch Sonnenenergie das Wasser zu erwärmen.
Falls Sie Fragen haben sollten oder eine der Abdeckungen bestellen möchten, wenden Sie sich an einen kompetenten Fachhändler in Ihrer Nähe. Diesen finden Sie durch unsere Händlersuche.
Alle weiteren Infos zum Thema „Energiespargesetz in der Poolbranche“ können sie auf der Seite des bsw nachlesen.